Strassenbauprojekt Giesshübelstrasse und Uetlibergstrasse
Die SVP Stadt Zürich 3 hat im Rahmen der öffentlichen Planauflage gemäss § 13 des
Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung) gegen das Strassenbauprojekt Giesshübelstrasse (Abschnitt Wannerstrasse bis Uetlibergstrasse) und
Uetlibergstrasse (Abschnitt Uetlibergstr. 139-197) folgende Einwendung
eingereicht:
Auf die Errichtung einer gemischten Verkehrsfläche Fussgänger/Velo zwischen Bubenbergstrasse und Knoten Uetlibergstrasse/Giesshübelstrasse ist zu verzichten.
Begründung:
Diese gemischte Verkehrsfläche birgt ein signifikantes Sicherheitsrisiko für den Fussgängerverkehr, da davon auszugehen ist, dass Velofahrer nicht nur bergwärts, sondern auch talwärts (Gefälle) diesen Mischzonenbereich mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden.
Auf die Errichtung einer gemischten Verkehrsfläche Fussgänger/Velo zwischen Bubenbergstrasse und Knoten Uetlibergstrasse/Giesshübelstrasse ist zu verzichten.
Begründung:
Diese gemischte Verkehrsfläche birgt ein signifikantes Sicherheitsrisiko für den Fussgängerverkehr, da davon auszugehen ist, dass Velofahrer nicht nur bergwärts, sondern auch talwärts (Gefälle) diesen Mischzonenbereich mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden.